IHRE FACHANWÄLTE IN DRESDEN

Heino Specht, Ronny Schuldt & Mirko Mühe

Unsere Kanzlei besteht seit 2013 in Dresden.
Neben einer allgemeinen zivil- und vertragsrechtlichen Ausrichtung profitieren unsere Mandanten von unseren 6 Fachanwaltschaften im Familienrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen, Selbständige, Gewerbetreibende, kleinere bis mittelgroße Unternehmen sowie soziale Einrichtungen und Organisationen.
Unser 3-Mann-Team bietet eine vertrauensvolle, mandantenorientierte Betreuung und kosteneffektiven Service. Mandanten mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe sind bei uns ebenso willkommen.
Zudem bieten wir Ihnen eine durch unsere Spezialisierungen mögliche fachübergreifende, effiziente und lösungsorientierte Beratung und Betreuung in Gerichtsprozessen.
Wir freuen uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Anwaltsteam, die Fachanwälte in Dresden
Heino Specht, Ronny SchuldtMirko Mühe.

100%
Wir setzen uns für Sie ein!
100%
Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert
100%
Wir bilden uns stetig weiter!​
110%
Wir geben immer​

AKTUELLE URTEILE

LAG Köln 12.09.2024 – 6 Sla 76/24 (Revision anhängig unter BAG 2 AZR 271/24)

Nach der vorgenannten Entscheidung des LAG Köln besteht nach § 167 Abs. 1 SGB IX die Pflicht des Arbeitgebers bei aufkommenden Schwierigkeiten mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer ein Präventionsverfahren durchzuführen. Eine Beschränkung der Pflicht auf den Zeitraum nach Ablauf der Wartezeit ist nicht gegeben. Die Pflicht besteht demnach schon in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses.
 
Wenn das Verfahren nicht durchgeführt, kann dies nach § 22 AGG die Vermutung begründen, dass die Kündigung wegen der Behinderung ausgesprochen wird und die Kündigung nach § 164 Abs. 2 SGB IX, § 134 BGB nichtig ist.
Ein Arbeitgeber kann die Gehaltszahlung nicht einfach einstellen, wenn sich der freigestellte Arbeitnehmer innerhalb ihrer Kündigungsfrist keinen neuen Job suchen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg (Urt. v. 12.02.2025, Az. 5 AZR 127/24)
 
Auch Hauseigentümer haben einen Anspruch auf Bürgergeld. Voraussetzung ist, dass das Hausgrundstück selbst bewohnt ist und eine gesetzlich erlaubte Wohnfläche nicht übersteigt. 
Nach Sächsischen LSG, Beschl. vom 13.11.2024, Az. L7AS379/24 B ER, wird das Grundstück auch bei leichter Überschreitung der Wohnfläche als Vermögen angerechnet. 
 

Wer als Grundsicherungsempfängerin seinem Lebensgefährten eine Vollmacht zur Klärung der Anträge beim Jobcenter erteilt, haftet nach LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. vom 27.2 2024, Az. L 11 AS 330/22. für den Sozialleistungsbetrug des Lebensgefährten nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht. Das gilt auch dann, wenn sie das Geld nie gesehen hat.

Das LSG Berlin-Brandenburg hat im Urt. vom 30.3.2024, Az L 32 S 1888/17, entschieden, dass Mieten von staatlich geförderten Sozialwohnungen nicht als unangemessen angesehen werden können.

NEHMEN SIE MIT UNS KONTAKT AUF

Anschrift:
Pirnaer Landstr. 9
01237 Dresden
Stadtteil Dobritz (schräg gegenüber der Margonarena)

mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • Straßenbahnlinien 1 und 2 bis Haltestelle Prof.-Ricker-Straße oder Haltestelle Lasallestraße, zu Fuß noch 2 min.
  • Buslinie 86 bis Haltstelle Lasallestraße, zu Fuß noch 3 min

Bei Anfahrt mit dem Pkw stehen vor und hinter dem Haus Parkplätze zur Verfügung.


    *Bestätige bitte, dass Du ein Mensch und kein Bot bist.

    Felder mit einem * sind Pflichtfelder